Allgemeine Geschäftsbedingungen Krenn
§ 1 Geltungsbereich
Diese
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere
Lieferungen von Waren und - sinngemäß - für die Erbringung von
Leistungen durch uns, auch wenn diese Lieferungen bzw. Leistungen ohne
Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen erfolgen. Mit Bestellung bzw.
spätestens mit Empfang der Ware bzw. Leistung anerkennt der Kunde diese
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abänderungen oder
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung
vertretungsbefugte Personen und gelten nur für den einzelnen
Geschäftsfall. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden wird
ausdrücklich widersprochen.
1. Unsere Angebote sind zur Gänze - auch für Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben - .freibleibend. Die Gültigkeit
des Angebots endet mit dem Abschluss des Kaufvertrages. Bestellungen
des Kunden sind das Angebot im Rechtssinn, an das der Kunde drei Wochen
gebunden ist. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung
oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande, wobei wir auch zu einer
teilweisen Annahme der Bestellung berechtigt sind.
2. Unsere Leistungen und Lieferungen im Fernabsatz bieten wir nur
voll geschäftsfähigen Kunden mit Sitz bzw. Wohnsitz in Österreich und
Europa an. Die Lieferung per Nachnahme erfolgt nur in Österreich.
3. Die Vertrags- Geschäfts- u. Beschwerdesprache ist Deutsch.
§ 2 Preise und Zahlung
1.
Unsere Preise sind Bruttoverkaufspreise. Auf dem Lieferscheinen /
Rechnungen befinden sich separat ausgeschildert die Nettopreise, zu
denen noch die jeweils geltende österreichische gesetzliche
Umsatzsteuer und bei Lieferungen außerhalb Österreichs zusätzlich die
jeweils geltenden Aus- und Einfuhrabgaben kommen, wobei bei
EU-Drittländern die österreichische Umsatzsteuer nicht rückerstattet
werden kann. Weiters kommen noch die pauschalierten Transportkosten von
EUR 1,00 je fertigem kg Bruttogewicht (Ware inklusive der
handelsüblichen Verpackung; eine gegebenenfalls vorhandene zusätzliche
Transportverpackung wird nicht berechnet) bei Lieferungen in Österreich
bzw. von EUR 1,00 je fertigem kg Bruttogewicht (Ware inklusive der
handelsüblichen Verpackung; eine gegebenenfalls vorhandene zusätzliche
Transportverpackung wird nicht berechnet) bei Lieferungen außerhalb
Österreichs hinzu.
2. Bei der Bestellung per Nachnahme sind unsere Rechnungen zuzüglich
der Nachnahmegebühr von EUR 3,63 direkt beim Zusteller in bar zu
bezahlen. Bei Bezahlung mit Kreditkarte (American Express, Diners,
Mastercard, VISA) sind unsere Rechnungen vor Beginn der Lieferfrist zu
begleichen.
3. Bei Verzug des Kunden mit Zahlung oder seinen sonstigen
Leistungen sind wir - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, unsere
Leistungen und Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten
Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist
zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist
von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der
Kunde die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf seine Kosten an uns
zurückzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für
Entwertung, Abnützung, Entschädigung für eigene Transportspesen und
anderes mehr bleibt uns vorbehalten, wobei wir bei Vertragsrücktritt
durch uns berechtigt sind, 20 % des Preises als Mindestvertragsstrafe
zu fordern bzw. einzubehalten.
4. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von
6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu
entrichten.
5. Der Kunde verpflichtet sich bei Verletzung seiner vertraglichen
Verpflichtungen, alle uns zur zweckentsprechenden Verfolgung unserer
Ansprüche notwendigen Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind EUR 4,50 und
weiters für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen EUR
4,50 vom Kunden zu ersetzen. Darüber hinaus sind die Kosten von
Inkassobüros bis zu den in der jeweils geltenden Verordnung für
Höchstgebühren im Inkassowesen vorgesehenen Höchstgebühren und die
Kosten von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen.
6. Der Kunde kann nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit von uns oder
mit konnexen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. Unternehmer im Sinne des KSchG können ein
Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich derartiger Forderungen geltend
machen.
§ 3 Lieferung
1.
Alle Lieferungen von uns erfolgen ab Lager Michelhausen
(Erfüllungsort). Lieferfristen beginnen mit dem Datum des
Zustandekommen des Vertrages, nicht jedoch vor dem Datum der Erfüllung
sämtlicher dem Kunden obliegender vertraglicher Nebenverpflichtungen,
wie insbesondere der Beibringung aller behördlicher Genehmigungen.
2. Nach der Annahme der Bestellung wird ein Liefertermin vereinbart.
Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend, wird ein
Ersatztermin bekanntgegeben. Der Kunde verpflichtet sich, die
bestellten Lieferungen zum so bekannt gegebenen Termin zu übernehmen.
Wenn die ordnungsgemäße Lieferung durch vertragsfremde, geschäftsfähige
Personen in den Räumlichkeiten des Kunden bestätigt wird, ist diese
Bestätigung verbindlich für den Kunden.
3. Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich
zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von uns
gesondert in Rechnung gestellt werden.
4. Der Kunde hat die Möglichkeit, Transport-, Um- und
Verkaufspackungen im Sinne der Verpackungsverordnung, beschränkt auf
Verpackungen der Art, Form, Größe und solche Waren, die in unserem
Sortiment geführt werden, zurückzugeben. Macht der Kunde von der
Rückgabemöglichkeit keinen Gebrauch, ist vereinbart, dass er selbst auf
eigene Kosten und Gefahr die Verpackung einer im Sinne der
Verpackungsverordnung zulässigen Verwendung zuführt.
5. Wird die Ware auch beim Ersatztermin nicht übernommen, haben wir
das Recht unserer Wahl entweder die Ware bei uns auf Gefahr des Kunden
unter Anrechnung einer Lagergebühr in der Höhe von 3 % des
Rechnungsbetrages (zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe)
pro angefangenem Monat einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages
zu bestehen oder aber, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware weiterzuverkaufen, wobei in diesem
Fall der Kunde eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und einen
möglichen Mindererlös von 20 % des Kaufpreises zu bezahlen hat; unser
Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt
unberührt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1.
Bis zur vollständigen Auszahlung des Preises inklusive aller
Nebengebühren (siehe unter § 2) bleiben die gelieferten Gegenstände
unser alleiniges und unbeschränktes Eigentum. Bis dahin sind sie somit
nur ein dem Kunden anvertrautes Gut, das weder veräußert noch
verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Der Kunde ist
nicht berechtigt, über diese Gegenstände ohne unsere vorherige
ausdrückliche Einwilligung zu verfügen und trägt das volle Risiko für
die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die
Gefahr des Unterganges, Verlustes und Verschlechterung.
2. Falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände
gepfändet werden, ist der Kunde verpflichtet sofort alle Maßnahmen zu
setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich dieser
Gegenstände zu erwirken. Weiters ist der Kunde verpflichtet, uns von
der Pfändung zu verständigen.
3. Zur Besichtigung der Vorbehaltsware sichert uns der Kunde nach
Terminvereinbarung den Zutritt zu seinem Haus bzw. Wohnung oder Büro
zu. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird
ein Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder
verstößt er gegen sonstige Vertragspflichten, so sind wir - nach
unserer Wahl unter Aufrechterhaltung des Vertrags - berechtigt, die
Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder diese abzuholen.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
1.
Auftretende Mängel sind - ohne dass für den Kunden, der Konsument im
Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen
verbunden wären - möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden
bekanntzugeben. Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist, hat
er die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt
unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige
Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei
sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung
erkennbarer Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. Der
Kunde kann jedenfalls zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch
der Sache verlangen, sofern dies nicht unmöglich und für uns nicht mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist.
2. Mängel an den von uns erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen
kann der Kunde unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund er seine
Ansprüche stützt, nur innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung bzw. Leistung
gerichtlich geltend machen. Für Unternehmer im Sinne des KSchG beträgt
diese Frist nur sechs Monate.
3. Wenn wir einen Mangel verbessern, erfolgt dies kosten- und
spesenfrei durch uns im Haus des Kunden oder in unseren Werkstätten,
wobei wir verlangen können, dass der Kunde die Ware - soweit dies
tunlich ist - auf unsere Gefahr und Kosten an uns versendet oder einem
von uns namhaft gemachten Transporteur aushändigt.
4. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden aus welchem Rechtsgrund
immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß,
Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen, welche
infolge leichter Fahrlässigkeit durch uns oder Personen, für die wir
einzustehen haben, verursacht werden. Kunden, die Unternehmer im Sinne
des KSchG sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz zu beweisen. Bei Verträge mit Konsumenten sind ausgenommen von
diesem Haftungsausschluss Schäden an der Person und an zur Bearbeitung
übernommenen Sachen.
§ 6 Rücktrittsrecht des Kunden gemäß § 5e und § 5f KSchG
1. Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, kann von einem
im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz
abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im folgenden genannten
Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb
der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage,
wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen
über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Kunden,
bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses. Sind wir unseren Informationspflichten nach § 5d
Abs. 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist
drei Monate ab den im vorigen Satz genannten Zeitpunkten. Kommen wir
unseren Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt
mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch uns die im
vorigen Satz genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
2. Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über: a)
Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Kunden gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster
Satz KSchG) ab Vertragsabschluß begonnen wird, b) Waren oder
Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den
Finanzmärkten, auf die wir keinen Einfluss haben, abhängt, c)
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die
schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, d) Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Kunden entsiegelt worden sind, e)
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen
über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1 KSchG), f) Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie g) Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2 KSchG).
3. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß Abs. 1 haben Zug um Zug a)
wir die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom
Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu
ersetzen sowie b) der Kunde die empfangenen Leistungen
zurückzustellen (wobei die unmittelbaren Kosten der Rücksendung
vereinbarungsgemäß vom Kunden zu tragen sind) und uns ein angemessenes
Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine
damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen;
die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Kunden ist für sich
allein nicht als Wertminderung anzusehen.
§ 7 Datenschutz
Der Kunde anerkennt, dass die im Vertrag angeführten Daten über den
Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert
und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen
Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken
von uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit gültigen
Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Für
weitere Datenschutzinformationen wenden sie sich an info@krenn.co.at,
oder 02272-65054.
§ 8 Mehrere Kunden
1. Mehrere Kunden haften für die Erfüllung aller in dem Vertrag
übernommenen Verpflichtungen als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
2. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl an einen der Kunden mit
Wirkung für alle Kunden rechtserhebliche Mitteilungen zu richten,
soweit uns der Kunde nicht eine andere Anschrift schriftlich
bekanntgegeben hat; dies gilt auch für eine allfällige Rückzahlung
einer Zahlung.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis
betreffenden Erklärungen schriftlich erfolgen. Bei Konsumenten ist die
Wirksamkeit mündlicher Erklärungen von uns oder unserer Vertreter durch
diese Klausel nicht ausgeschlossen.
2. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen und
die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge aufrecht. Die
Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu
ersetzen.
3. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem materiellen Recht. Als
Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag
ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für Tulln örtlich und
sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde
Konsument im Sinne des KschG ist, gilt die Zuständigkeit jenes
Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der
gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
Wir sind befugt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtstand zu
klagen. Unbeschadet dieser Gerichtstandsvereinbarung können Kunden mit
Wohnsitz in einem Vertragsstaat des EuGVÜ auch in ihrem Wohnsitzstaat
klagen und nur in ihrem Wohnsitzstaat geklagt werden, wenn dem
Vertragsabschluß ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung im
Wohnsitzstaat des Kunden vorausgegangen ist und der Kunde in seinem
Aufenthaltsstaat die zum Abschluss des Vertrages erforderliche
Rechtshandlung vorgenommen hat.
4. Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Tulln.
5. Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur
schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die
vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Der Kunde ist
verpflichtet, bei Vertragsabschluß die maßgeblichen und im Vertrag
abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen,
unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für
alle uns daraus entstehenden Kosten. Der Kunde ist bei sonstigem
Schadenersatz verpflichtet, uns Änderungen des Namens, der Anschrift
bzw. einen Wechsel des Wohnsitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu
geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an
die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden erfolgt, als den
Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genügend.
§ 10 Copyrights
1. Alle Nachrichten, Grafiken und das Design der Web-Sites von uns
dienen ausschließlich der persönlichen Information unserer Kunden. Die
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